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En Alemania, el término “licencia de envases” se refiere a la obligación de participación en el Sistema Dual, es decir, a la obtención de una licencia o un registro para poner envases en el mercado y cumplir así con los requisitos de la Ley de Envases (VerpackG). Esta ley alemana regula la responsabilidad sobre los residuos de envases y garantiza que estos se recojan, reciclen y eliminen correctamente.
Las empresas o fabricantes que ponen envases en el mercado alemán están obligados, por lo general, a registrarse en la Oficina Central del Registro de Envases (ZSVR) y a pagar tasas de licencia. Estas tasas sirven para cubrir los costes de recogida y eliminación de los residuos de envases y para apoyar los objetivos de reciclaje establecidos por el VerpackG.
Los requisitos específicos y las tasas de licencia pueden variar en función del tipo/material y de la cantidad de envases que una empresa pone en circulación. Es fundamental que las empresas que utilizan o comercializan envases en Alemania cumplan las disposiciones del VerpackG para evitar sanciones o consecuencias legales.
El cumplimiento de estas normas es esencial para garantizar una gestión adecuada de los residuos de envases y contribuir a la reducción del impacto medioambiental de los materiales de envasado. Las empresas deben remitirse a la Oficina Central del Registro de Envases (ZSVR) para obtener información detallada sobre la licencia de envases y sus requisitos.
Los expertos de EKO-PUNKT están igualmente disponibles para ofrecer asesoramiento en cualquier momento.
No, ambas expresiones significan lo mismo. Se trata simplemente de formulaciones diferentes. «Licencia de embalaje» es la denominación habitual, mientras que «participación en el sistema» es la denominación oficial según el texto de la ley.
La licencia de envases aporta una contribución significativa a la sostenibilidad, ya que su aportación económica garantiza que los envases y los materiales que contienen puedan reciclarse. Las tasas de licencia aseguran que los Sistemas Duales puedan proporcionar la infraestructura necesaria para el reciclaje: es decir, la recogida, la clasificación y el propio reciclaje.
Los envases se encuentran entre los tipos de residuos más comunes en Alemania, con una tendencia creciente. Además, la fabricación de envases a gran escala requiere recursos primarios, como por ejemplo petróleo en el caso de los envases de plástico. Por este motivo, resulta sostenible utilizar los envases desechados por los consumidores finales para producir materias primas recicladas. Esto contribuye de manera considerable no solo a la conservación de los recursos primarios, sino también a la reducción de CO₂ y, por tanto, a la protección del clima.
En principio, estas distinciones son irrelevantes en lo que respecta a la licencia de envases. Según la versión más reciente de la Ley de Envases, deben licenciarse todos los envases que se ponen por primera vez en el mercado y que pueden acabar en manos del consumidor final.
Únicamente los envases de transporte, que se utilizan por ejemplo para suministrar mercancías al comercio mayorista y que, por lo tanto, no llegan al consumidor final, están exentos de la obligación de licencia.
“Primer comercializador” es un término de la Ley de Envases. Se refiere a las personas físicas o jurídicas que ponen por primera vez un producto envasado o un envase en el mercado alemán. Si usted asume este papel según la ley, es responsable de cumplir las disposiciones del VerpackG. Esto incluye, entre otras cosas, participar sus envases en un Sistema Dual y realizar la correspondiente licencia de envases.
Ser primer comercializador implica que debe pagar una tasa de participación (tasa de licencia) a un Sistema Dual en Alemania. Este importe financia la eliminación de los residuos de envases que se generan en los hogares o en puntos de recogida comparables, como hoteles, cantinas, cocinas industriales, panaderías y empresas artesanales o forestales.
La condición de primer comercializador puede aplicarse a diferentes actores del mercado, como fabricantes, importadores o comerciantes. No es relevante con qué productos se comercia. Si, por ejemplo, usted gestiona una tienda online de cerámica y envía sus productos en envases de envío, puede convertirse igualmente en primer comercializador. El requisito es que se trate de un envase que no haya sido introducido previamente en el mercado alemán.
La Ley de Envases establece que deben licenciarse todos los envases que normalmente se generan como residuos en manos del consumidor final privado. Sin embargo, también se consideran consumidores finales determinadas instalaciones que, a primera vista, no se asociarían directamente con este término. Entre ellas se encuentran, por ejemplo, restaurantes y cantinas.
En este caso, pueden imponerse multas considerables que pueden alcanzar cifras de hasta seis dígitos. Además, se le puede prohibir la comercialización de productos en envases no licenciados. Ambas consecuencias deben evitarse a toda costa, incluso como pequeña empresa, ya que pueden poner en riesgo la existencia del negocio.
Además, la participación en un Sistema Dual no supone un gran coste. En particular, las pequeñas tiendas online o empresas de tamaño similar suelen tener un gasto anual claramente inferior a 100 euros.
El reciclaje es un proceso en el que los materiales de desecho se recogen, se procesan y se transforman en nuevos productos. El objetivo principal del reciclaje es conservar recursos, reducir residuos y minimizar los impactos ambientales. Esto se consigue mediante la reutilización de materiales en lugar de desecharlos.
El proceso de reciclaje suele incluir las siguientes etapas:
El reciclaje ayuda a reducir el impacto ambiental, ya que requiere menos recursos y menos energía que la fabricación de productos a partir de materias primas vírgenes. Contribuye a disminuir el volumen de residuos destinados a vertederos y reduce los efectos ambientales asociados a la extracción y el procesamiento de materias primas. Además, el reciclaje puede reducir el consumo de energía y las emisiones de gases de efecto invernadero, dado que la producción con materiales reciclados suele ser menos intensiva energéticamente que con materiales nuevos.
LUCID es una base de datos creada por la Fundación “Oficina Central del Registro de Envases” (ZSVR). Si usted fabrica envases, comercializa con ellos o vende productos envasados, su empresa debe registrarse en LUCID e introducir allí toda la información relacionada con la licencia de envases. De este modo, LUCID permite que la ZSVR y la Oficina Federal de Medio Ambiente (Umweltbundesamt) controlen si las empresas cumplen la Ley de Envases.
Para los consumidores finales privados, LUCID solo desempeña un papel indirecto. En el registro público pueden comprobar si un productor, importador o comerciante de envases está correctamente inscrito.
La ZSVR es la autoridad central de supervisión en Alemania responsable del cumplimiento de la Ley de Envases. Sus tareas principales son:
Todas las empresas que ponen envases en el mercado deben registrarse allí.
La ZSVR verifica si las empresas cumplen con sus obligaciones de registro y con su participación en los Sistemas Duales.
Gracias al registro público, consumidores y competidores pueden comprobar quién actúa conforme a la ley.
La ZSVR trabaja, entre otros, con la Agencia Federal de Medio Ambiente para aplicar la normativa y, si es necesario, imponer sanciones.
En la práctica, la ZSVR ejerce una función de control y regulación y garantiza que todos los actores del mercado en el ámbito de los envases cumplan las mismas normas en Alemania.
Das Verpackungsgesetz gilt grundsätzlich für Hersteller. Allerdings ist der Herstellerbegriff im Gesetz weit gefasst und schließt auch Akteure ein, die nicht direkt am Herstellungsprozess der Verpackungen beteiligt sind. Zum einen müssen sich die Produzenten von Verpackungen an dem Gesetz orientieren. Zum anderen betrifft das Verpackungsgesetz Ihr Unternehmen, wenn Sie Verpackungen mit Waren füllen und diese mit gewerblichen Absichten erstmalig auf den Markt bringen, also Handelsunternehmen oder Online-Händler sind. Die gewerbsmäßige Bestimmung umfasst nicht nur den Verkauf an Ihre Kunden, sondern auch verkaufsfördernde Maßnahmen wie Gratis-Proben.
Sollten Sie Waren importieren, die bereits vorverpackt sind, greift das Verpackungsgesetz ebenfalls. Ausschlaggebend ist, dass Ihre Verpackungen letztlich beim Endverbraucher oder vergleichbaren Stellen als Abfall anfallen. Als vergleichbare Anfallstellen gelten Bäckereien, Großküchen und Kantinen sowie Handwerks- und Forstunternehmen. Sie sind dem Privathaushalt aus Sicht des Gesetzes gleichgestellt, sodass Sie Ihre Verpackungen lizenzieren und die Abgabemengen bei LUCID angeben müssen, wenn Betriebe der vorgenannten Arten zu Ihren Kunden gehören.
Das Verpackungsgesetz gilt nicht nur für Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Wenn Ihre Firma im Ausland angesiedelt ist und Sie Verpackungen auf den deutschen Markt bringen wollen, müssen Sie wie Ihre deutschen Kollegen eine Verpackungslizenzierung durchführen.
Wenn Sie gemäß der Definition im Verpackungsgesetz zu den Herstellern zählen, müssen Sie die Verpackungslizenzierung vornehmen und sich im Register "LUCID" mit den entsprechenden Daten eintragen. Das bedeutet also, dass Sie sich registrieren müssen, wenn Sie Verpackungsproduzent sind oder als Händler, Importeur oder Versand-/Online-Händler mit verpackten Waren handeln.
Sofern Sie Serviceverpackungen herstellen oder verkaufen, die von Ihren gewerblichen Kunden in räumlicher Nähe zum Point of Sale mit Waren befüllt werden, benötigen Sie gegebenenfalls ebenfalls eine Verpackungslizenz. Ihr Kunde hat die Möglichkeit, die Pflicht zu Verpackungslizenzierung an Sie als vorgeschaltete Wirtschaftsstufe auszulagern. Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von einer Vorbeteiligung.
Das Gesetz bedeutet für Erstinverkehrbringer unter anderem eine Pflicht zur Verpackungslizenzierung. Es wurde mit der Absicht verabschiedet, Unternehmen im Hinblick auf die Produktverantwortung für Verpackungen heranzuziehen. Ziel ist, dass Sie als Verpackungshersteller sich bereits im Vorfeld damit auseinandersetzen, wie Ihr Produkt am Ende des Lebenszyklus entsorgt werden kann.
Das duale System geht auf die 1990er zurück, als in Deutschland die Trennung in Haushaltsmüll und verwertbare Rohstoffe wie Papier, Glas und Kunststoff eingeführt wurde. Während für den Hausmüll weiterhin die öffentlichen Entsorgungsbetriebe zuständig sind, übernehmen privatwirtschaftliche Betriebe Entsorgung und Recycling des übrigen (Verpackungs-)Abfalls. Das System besteht somit aus zwei Akteuren, weshalb es als "dual" bezeichnet wird. Als Inverkehrbringer beziehungsweise Hersteller von Verpackungen können Sie selbst wählen, mit welchem Anbieter aus dem Dualen System Sie zusammenarbeiten wollen.
Insgesamt gibt es derzeit zwölf duale Systeme in Deutschland. Sie können mit einem der folgenden Anbieter kooperieren:
Das Verpackungsgesetz unterscheidet zwischen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und solchen ohne Systembeteiligungspflicht. Zur ersten Kategorie gehören:
Für diese Produkte gilt, dass Sie als Erstinverkehrbringer die Verpackungslizenzierung durchlaufen müssen. Allerdings müssen Sie seit 1. Juli 2022 auch in LUCID angeben, welche Mengen an nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen Sie in Umlauf bringen. Dies betrifft:
Für Einwegkunststoffgetränkeflaschen schreibt das Verpackungsgesetz außerdem vor, dass sie ab 1. Januar 2025 zu mindestens 25 Prozent und ab 1. Januar 2030 zu mindestens 30 Prozent aus Rezyklat bestehen müssen. Einweggetränkebehältnisse aus Glas oder Metall sind von dieser Vorschrift nicht betroffen.
Wenn Ihr Unternehmen Transportverpackungen verwendet, um Ihre Waren an Geschäftskunden zu verschicken, müssen Sie diese zurücknehmen und fachgemäß recyceln oder entsorgen.
Auch hier ist EKO-PUNKT Ihr zuverlässiger Partner in der Abwicklun - weitere Informationen dazu fonden Sie unter EKO-PUNKT Transportverpackungen
Quelle: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/4218-transportverpackung-verpackungsg
Sie können die Lizenzierung direkt hier bei EASY-LIZE online vornehmen. Das dauert nur wenige Minuten und gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie rechtlich abgesichert sind und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
Wie hoch der Preis für Ihre Lizenz ausfällt, hängt zum einen vom Gesamtgewicht der Verpackungen ab, die Sie in den Umlauf bringen. Zum anderen spielt der Rohstoff beziehungsweise die Verpackungsfraktion (das Material) eine Rolle. Die Kosten werden anhand der Verpackungsmenge in Kilogramm berechnet, wobei je nach Material andere Preise gelten. Sie können zwischen Papier/Pappe/Karton, Eisenmetallen, Kunststoffen und weiteren Materialien auswählen und so genau angeben, woraus die Verpackungen bestehen.
Jetzt konkrete Kosten für Ihre Verpackungsmengen checken im EASY-LIZE Verpackungslizenz-Rechner
Der Grüne Punkt war zu den Anfängen des Dualen Systems der Monopolist in der Branche der haushaltsnahen Verpackungsentsorgung. Seit der Öffnung des Marktes für weitere Anbieter hat die Marke der Grüne Punkt an Bedeutung verloren. Seit 2009 ist der Grüne Punkt als Zeichen der Systembeteiligung auf Verpackungen nicht mehr verpflichtend und in manchen Ländern aufgrund der möglichen Irreführung nicht mehr erlaubt, denn die Marke Der Grüne Punkt ist kein Qualitätsmerkmal für umweltfreundliche Verpackungen sondern lediglich ein Zeichen dafür, dass der Verwender Zahlungen an die Gesellschaft Der Grüne Punkt leistet.
Wenn das bekannte Symbol dieser Marke auf einer Verpackung aufgedruckt ist, bedeutet das also lediglich, dass der Hersteller mit der Gesellschaft "Der Grüne Punkt" kooperiert und für die Nutzung der Marke ein Entgelt bezahlt. Eine besonders umweltverträgliche Entsorgung geht damit jedoch nicht einher. Heutzutage gibt es genügend weitere Anbieter im Dualen System, etwa EKO-PUNKT, sodass Sie als Unternehmer sich für das beste Angebot entscheiden können.
Die Systembeteiligungspflicht hat mehrere Ziele:
Umweltschutz: Sie soll sicherstellen, dass Verpackungsmaterialien nicht einfach im Abfall landen, sondern recycelt oder anderweitig umweltfreundlich entsorgt werden.
Entlastung der Kommunen: Durch die Finanzierung der Entsorgung durch die Hersteller und Importeure werden die Kosten für die Müllabfuhr und -entsorgung in den Kommunen reduziert.
Förderung des Recyclings: Sie schafft Anreize für Hersteller, leicht recycelbare Materialien zu verwenden und recyclingfreundliche Verpackungen zu gestalten.
Schonung von Ressourcen: Durch das Recycling von Verpackungsmaterialien werden Rohstoffe gespart, da sie erneut verwendet werden können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Regelungen zur Systembeteiligungspflicht in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein können. Sie zielt jedoch immer darauf ab, die Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungsmaterialien auf diejenigen zu übertragen, die sie in den Handel bringen, um Umweltauswirkungen zu reduzieren und die Recyclingquoten zu erhöhen.
Weitere Informationen sowie Beratungsmöglichkeit zur internationalen Entpflichtung bzw. der internationalen Verpackungslizenz finden Sie hier.
Diese Einnahmen aus der Systembeteiligungspflicht werden zur Organisation der haushaltsnahen Entsorgung von Verpackungsabfällen verwendet. Ein kleiner Teil der Einnahmen fließt in die Initiative Mülltrennung wirkt, mit der Verbraucher über die richtige Verpackungsentsorgung informiert werden.
Die Eco Modulation Fee ist ein Instrument der nationalen sowie europäischen Kreislaufwirtschaftspolitik, mit dem finanzielle Anreize geschaffen werden sollen, um Verpackungen möglichst recyclingfreundlich zu gestalten und den Einsatz von Sekundärrohstoffen und nachwachsenden Rohstoffen zu fördern.
Die Eco Modulation Fee wird von den Inverkehrbringern (z.B. Hersteller und Vertreiber) von Verkaufsverpackungen gezahlt und ist abhängig von der Recyclingfähigkeit der Verpackung. Die Höhe der Zahlung wird von den nationalen Behörden festgelegt.
In Deutschland wird dies aller Voraussicht nach in Form eines Entgeltes erfolgen, das in einen zu gründenden Fonds einfließt. Auch wenn Organisation, Schwellenwerte und Höhe dieser Aufschläge politisch noch nicht entschieden sind, ermöglicht Ihnen das EKO-PUNKT PackLab bereits heute die simulierte Berechnung dieser Mehrkosten für Verpackungen mit reduzierter Recyclingfähigkeit.
Somit haben Inverkehrbringer wie Hersteller und Importeure schon heute die zukünftigen Mehrkosten im Blick und können frühzeitig reagieren und diesen Faktor im Rahmen des Verpackungsmanagements bzw. der Verpackungsentwicklung berücksichtigen.
Die ZSVR hat die Aufgabe, das Register für Verpackungen zu führen, in dem alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen ihre Beteiligung und Lizenzierung registrieren müssen. Die ZSVR überwacht und kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und stellt sicher, dass die für die Entsorgung und Recycling von Verpackungsabfällen erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
Einige der Hauptaufgaben der ZSVR umfassen:
Die Einführung des Verpackungsgesetzes und die Schaffung der ZSVR zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und sicherzustellen, dass die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen ihrer Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungsabfällen gerecht werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduzierung von Umweltbelastungen.
Ein Importeur muss in Deutschland eine Verpackungslizenz zahlen, um die gesetzlichen Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zu erfüllen. Hier sind die Hauptgründe:
1. Verantwortung für in Verkehr gebrachte Verpackungen
Herstellerverantwortung: Das Verpackungsgesetz legt die Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen auf die Unternehmen, die sie in Verkehr bringen. Ein Importeur gilt als Erstinverkehrbringer, da er die verpackten Waren in den deutschen Markt einführt.
2. Sicherstellung der Finanzierung der Entsorgung
Duale Systeme: Importierte Verpackungen müssen wie in Deutschland produzierte Verpackungen an dualen Systemen beteiligt werden. Diese Systeme finanzieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle. Die Lizenzgebühren, die der Importeur zahlt, tragen zur Deckung dieser Kosten bei.
3. Umweltschutz und Ressourcenschonung
Recycling und Wiederverwertung: Durch die Zahlung der Lizenzgebühren wird sichergestellt, dass die importierten Verpackungen ordnungsgemäß recycelt und wiederverwertet werden. Dies trägt zur Reduzierung von Abfällen und zur Schonung natürlicher Ressourcen bei.
4. Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
Verpackungsgesetz (VerpackG): Das Gesetz schreibt vor, dass alle, die verpackte Produkte in Deutschland in Verkehr bringen, ihre Verpackungen registrieren und lizenzieren müssen. Dies gilt auch für Importeure, die Verpackungen aus dem Ausland einführen.
5. Vermeidung von Bußgeldern und Strafen
Rechtskonformität: Die Nichtbeachtung der Lizenzierungspflicht kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern und Vertriebsverboten. Durch die Zahlung der Lizenzgebühren stellt der Importeur sicher, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Sanktionen vermeidet.
6. Fairer Wettbewerb
Gleiche Bedingungen: Die Lizenzierungspflicht stellt sicher, dass alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie in Deutschland produzieren oder importieren, die gleichen Kosten für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen tragen. Dies verhindert Wettbewerbsverzerrungen und sorgt für faire Marktbedingungen.
7. Transparenz und Nachverfolgbarkeit
Registrierung im LUCID: Importeure müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Dies schafft Transparenz und ermöglicht die Nachverfolgbarkeit der in Verkehr gebrachten Verpackungen, was zur besseren Überwachung und Durchsetzung der Recyclingvorgaben beiträgt.
Zusammengefasst sorgt die Pflicht zur Zahlung einer Verpackungslizenz dafür, dass Importeure ihre Verantwortung für die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling der von ihnen eingeführten Verpackungen übernehmen. Dies unterstützt die Ziele des Verpackungsgesetzes und trägt zu einem nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsabfällen bei.
Argumente für die Verpackungslizenz können sich auf verschiedene Aspekte konzentrieren, darunter gesetzliche Konformität, Nachhaltigkeit, Marktvorteile und Unternehmensimage.
Hier sind einige überzeugende Argumente:
1. Gesetzeskonformität und Risikovermeidung
Sicherstellung des Marktzugangs: Nur lizenzierte Verpackungen dürfen in Deutschland vertrieben werden. Die Lizenzierung garantiert, dass Ihre Produkte legal auf dem Markt bleiben.
2. Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit
Kundenbindung durch Nachhaltigkeit: Verbraucher bevorzugen zunehmend umweltfreundliche Unternehmen. Durch die Lizenzierung positionieren Sie sich als nachhaltiger Anbieter und verbessern Ihr Unternehmensimage.
3. Wettbewerbsvorteile und Markenimage
Markenvertrauen und Reputation: Ein lizenziertes Unternehmen gewinnt das Vertrauen der Kunden und Partner, da es die Verantwortung für die eigenen Produkte und deren Auswirkungen auf die Umwelt übernimmt.
4. Effiziente Abfallwirtschaft und Kostenkontrolle
Transparenz und Nachverfolgbarkeit: Die Registrierung im LUCID-Verpackungsregister sorgt für Transparenz und ermöglicht eine bessere Nachverfolgbarkeit Ihrer Verpackungen.
5. Compliance Management und Transparenz
Klare Nachweise: Mit der Lizenzierung können Sie gegenüber Behörden und Geschäftspartnern klar nachweisen, dass Ihre Verpackungen ordnungsgemäß registriert und lizenziert sind.
6. Unterstützung der Kreislaufwirtschaft
Förderung des Recycling: Durch die Lizenzierung tragen Sie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bei, indem Sie sicherstellen, dass Ihre Verpackungen recycelt und wiederverwertet werden.
Beitrag zur Ressourcenschonung: Sie unterstützen die Schonung natürlicher Ressourcen, indem Sie aktiv an der Wiederverwertung von Verpackungsmaterialien teilnehmen.
7. Positive Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Kommunikation von Nachhaltigkeit: Nutzen Sie die Verpackungslizenz als Marketinginstrument, um Ihre nachhaltigen Praktiken in der Öffentlichkeit und gegenüber Ihren Kunden hervorzuheben.
Unternehmensverantwortung: Zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen soziale und ökologische Verantwortung übernimmt, was Ihre Glaubwürdigkeit und Ihren Ruf stärkt.
Indem Sie diese Argumente nutzen, können Sie die Vorteile einer Verpackungslizenz klar kommunizieren und potenziellen Kunden, Partnern und Stakeholdern die Bedeutung und den Nutzen der Lizenzierung nahebringen.
Ja, als Online-Händler müssen Sie in Deutschland eine Verpackungslizenz bezahlen, wenn Sie verpackte Produkte in Verkehr bringen. Hier sind die wesentlichen Gründe und Anforderungen:
Indem Sie diese Verpflichtungen erfüllen, stellen Sie sicher, dass Ihr Online-Handel den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie Ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Die Kosten für die Verpackungslizenzierung in Deutschland setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Diese Lizenzierung ist notwendig, um die Rücknahme und das Recycling von Verpackungen gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) zu finanzieren. Hier sind die wesentlichen Kostenfaktoren:
Die Geschichte der Systembeteiligung in Deutschland ist eng mit der Entwicklung des Recyclings und der Abfallwirtschaft verknüpft und hat ihren Ursprung in den 1990er Jahren. Sie beschreibt den Weg zur heutigen Regelung, bei der Unternehmen verpflichtet sind, sich an Systemen zur Entsorgung und Verwertung von Verpackungen zu beteiligen.
In den späten 1980er Jahren wurde deutlich, dass das Abfallaufkommen in Deutschland stetig anstieg. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde 1991 die Verpackungsverordnung (VerpackV) eingeführt. Sie verpflichtete Hersteller und Vertreiber, Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung ihrer Verpackungen zu übernehmen.
Grüner Punkt
Als Reaktion auf die Verpackungsverordnung wurde der „Grüne Punkt“ ins Leben gerufen. Das Duale System Deutschland (DSD) war das erste Rücknahmesystem, das die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen organisierte. Unternehmen, die ihre Verpackungen mit dem Grünen Punkt kennzeichneten, beteiligten sich am System und zahlten Gebühren basierend auf der Menge und der Art der verwendeten Verpackungen.
In den 2000er Jahren wurde die Verpackungsverordnung mehrmals überarbeitet, um den gestiegenen Anforderungen an Recycling und die Vermeidung von Abfällen gerecht zu werden. Ein wichtiger Schritt war die Öffnung des Marktes für andere duale Systeme neben dem Grünen Punkt.
Marktöffnung
Seitdem konnten auch andere Unternehmen duale Systeme betreiben, was den Wettbewerb stärkte und zu einer größeren Vielfalt an Angeboten für die Unternehmen führte. Dies hatte zur Folge, dass sich auch die Kostenstrukturen und die Effizienz der Rücknahmesysteme verbesserten.
Am 1. Januar 2019 trat das **Verpackungsgesetz** (VerpackG) in Kraft und löste die Verpackungsverordnung ab. Das Gesetz brachte zahlreiche Neuerungen und strengere Vorgaben für die Systembeteiligung mit sich.
Zentrale Stelle Verpackungsregister
Eine der bedeutendsten Neuerungen war die Gründung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Unternehmen müssen sich seitdem bei der ZSVR registrieren und ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden. Dies dient der Transparenz und der Kontrolle der Systembeteiligung.
Erweiterte Pflichten
Das Verpackungsgesetz erweiterte auch die Pflichten für Unternehmen, indem es klarer definierte, welche Verpackungen lizenzpflichtig sind und welche nicht. Zudem wurden höhere Quoten für das Recycling und die Verwertung von Verpackungen festgelegt.
Seit der Einführung des Verpackungsgesetzes hat sich die Systembeteiligung in Deutschland weiter entwickelt, mit dem Ziel, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu minimieren.
Erweiterte Produzentenverantwortung
Im Rahmen der EU-weiten Diskussionen um die Kreislaufwirtschaft wird die Produzentenverantwortung weiter gestärkt, was in zukünftigen Anpassungen des Verpackungsgesetzes münden könnte.
Die Systembeteiligung in Deutschland hat sich also von einem relativ einfachen Rücknahmesystem hin zu einem komplexen, gesetzlich regulierten System entwickelt, das sowohl die Umwelt schützen als auch die Recyclingwirtschaft fördern soll.
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